Nahtlosigkeit und Kontinuität sind wichtige Faktoren, um die Ziele der Reha-Nachsorge zu erreichen. Dies bedeutet, dass die Reha-Nachsorge nicht später als drei Monate nach Abschluss der vorausgegangenen medizinischen Rehabilitation beginnen darf. Abgeschlossen ist die Maßnahme nach 24 Behandlungseinheiten oder spätestens 12 Monaten nach Abschluss der Grundleistung (Rehamaßnahme). Die Maßnahme darf nicht länger als 6 Wochen am Stück unterbrochen werden.
Ihr Nachsorgeprogramm beinhaltet:
· Ärztliches Aufnahme- und Abschlussgespräch
· Individuelle Einweisung in der medizinischen Trainingstherapie
Die 24 Einheiten bestehen aus:
· Indikationsbezogene Gruppengymnastik (im Gruppenraum oder Bewegungsbad)
· 1 h eigenständiges Gerätetraining (inkl. Ausdauertraining, individualisierte Dehnungs- bzw. Entspannungsübungen)
Die 24 Einheiten werden individuell terminiert.